Beinvenenthrombose
Unterlassung der dringend gebotenen sonographischen Abklärung einer Beinvenenthrombose trotz eindeutiger klinischer Zeichen und zielgerichteter Überweisung des Hausarztes. Um 24 Stunden verzögerte Behandlung.
4-Etagen-Beinvenenthrombose und Lungenembolie. Mehrjährige Marcumartherapie und dauerhaftes Tragen von Kompressionsstrümpfen.
Behandlungsfehler bejaht
Landgericht Dortmund - 4 O 97/15 –
Kompartmentsyndrom I.
Um mindestens 8 Stunden verspätete Behandlung eines Kompartmentsyndroms (erhöhter Gewebedruck in geschlossenem Haut- und Weichteilmantel der zur Verminderung der Gewebedurchblutung und neuromuskulären Störungen führt) mit Verletzung der N. peronaeus (Wadenbeinnerv) und N. tibialis (Oberschenkelnerv).
Dauerhafte Einschränkung des Gehvermögens und chronisches Schmerzsyndrom.
Behandlungsfehler bejaht
Landgericht Arnsberg - 5 O 47/08 –
Kompartmentsyndrom II.
Kompartmentsyndrom in beiden Unterschenkeln nach 6 ½ stündiger Hysterektomie (operativen Entfernung der Gebärmutter) in Steinschnittlage. Faszienspaltung (Auftrennung der entsprechenden Faszie zur Entlastung der unter Druck stehenden Muskellogen) durch Auftrennung der entsprechenden Faszie erst 12 Stunden nachdem die ersten Symptome eines Kompartmentsyndroms aufgetreten waren.
Dauerhafte Gehbehinderung
Behandlungsfehler bejaht
Landgericht Dortmund - 4 O 156/13 –
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