Hohe Rippe
Unzureichende präoperative bildtechnische Abklärung eines vermeintlichen Lymphknotens im linken Hals-/Schulterbereich. Bei der Durchführung der Panendoskopie (ausgedehnte endoskopische Probeentnahme in Vollnarkose zur Abklärung des Umfangs eines Zweit- oder Primärtumors) stellte sich heraus, dass es sich tatsächlich um den Ausläufer einer Hohen Rippe handelte.
Ca. 5 cm lange und 1 cm breite, gut sichtbare und entstellende Narbe im linken Hals-/Schulterbereich.
Behandlungsfehler verneint
Landgericht Hagen - 4 O 361/11 -
Mandeloperation
Schwere intraoperative Quetschung der rechten Zungenseite und mangelhafter Nachsorge anlässlich einer Adenotomie (Mandeloperation).
Erhebliche Narbenbildung mit Einkerbung im Bereich der rechten Zunge eines dreijährigen Mädchens; behandlungsbedürftige Zungenfunktionsstörung nebst Sigmatismus (Lispeln).
Laufendes Verfahren
Amtsgericht Dortmund - 4 C 162/16 -
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