Röntgenkabine
Patient war wegen schwerer Gallenkoliken mit einem Rollstuhl in die Röntgenabteilung gebracht worden und stand unter dem Einfluss von Tramal, Buscopan und Vomex. Der Röntgenassistent forderte den Patienten auf, aus dem Rollstuhl aufzustehen und sich in die Röntgenkabine zu begeben. Hilfestellung leistete er nicht. Beim Aufstehen stürzte der Patient und zog sich eine Fraktur der neuen Hüft-Totalendoprothese zu.
Dauerhafte schmerzhaften Bewegungseinschränkung des linken Beins; auf eine ständige Gehhilfe angewiesen.
Organisationsverschulden des Krankenhauses – keine Information des Röntgenassistenten über Medikation – und Obhutspflichtverletzung des Röntgenassistenten bejaht
Landgericht Hagen - 4 O 245/12 –
Nordic Walking
Verordnung von "Nordic Walking" trotz Sturzgefahr bei Fußheberschwäche links und Schwindelattacken bei Richtungswechseln. Risiko hat sich realisiert: Oberschenkelhalsfraktur nach (vorhersehbarem) Sturz.
Bewegungseinschränkung im linken Bein- und Hüftbereich.
Organisationsverschulden und Obhutspflichtverletzung verneint
Landgericht Essen - 1 O 261/13 –
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